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1. Geltungsbereich
2. Grundsatz einer kooperativen Zusammenarbeit
3. Präsentation
4. Abwicklung
von Aufträgen
5. Preise
6. Zahlungsbedingungen
7. Eigentumsvorbehalt
8. Haftung
9. Erwähnungsanspruch
10. Kundenrücktritt
11. Copyright
12. Schlussbestimmungen
Download
AGB 
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1. Geltungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen
Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern, Wiederverkäufern
als auch mit Endkunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote
der Agentur Pfefferkorn & Friends GmbH und gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen
der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen
zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Auf alle
Rechtsbeziehungen zwischen der Pfefferkorn & Friends GmbH und
dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. |

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2. Grundsatz einer kooperativen
Zusammenarbeit
Die Pfefferkorn & Friends GmbH wird die Interessen des Kunden
nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im
Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Pfefferkorn &
Friends GmbH alle für die ordnungsgemäße Erledigung
des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung
zur Verfügung stellen. |
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3. Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses
vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation),
seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer
vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung der
unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern
diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag
gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares
liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
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4. Abwicklung von Aufträgen
4.1 Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach
Auftragsbestätigung durch den Kunden gültig. Angebote
sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Nebenabreden sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
4.2 Besprechungsprotokolle
Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich,
wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
4.3 Leistungsgegenstand
Die Vertragspflichten der Pfefferkorn & Friends GmbH ergeben
sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis bzw. übersandten
Angeboten und unterzeichneten Aufträgen zwischen der Pfefferkorn
& Friends GmbH und dem Auftraggeber. Die Pfefferkorn & Friends
GmbH übernimmt grundsätzlich die Konzeption der Aufträge,
Projekte und vereinbarten Leistungen sowie deren kaufmännische
und organisatorische Umsetzung. Für die rechtliche Zulässigkeit
der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernimmt
die Pfefferkorn & Friends GmbH keine Gewähr, ist allerdings
um Einholung und Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien bemüht.
4.4 Sonderleistungen und Nebenkosten
Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts,
Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die auf Grund
von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht
werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab
des vorliegenden Auftrags berechnet.
Die Pfefferkorn & Friends GmbH ist dazu berechtigt, die zur
Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und
auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt
hierzu der Pfefferkorn & Friends GmbH entsprechende Vollmachten.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im
Namen und auf Rechnung der Pfefferkorn & Friends GmbH abgeschlossen
werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Pfefferkorn &
Friends GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu
gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Die Pfefferkorn & Friends GmbH berechnet für die Abwicklung
und Koordination von Fremdleistungen eine Gebühr i. H. von
20 % des Auftragsvolumens der vergebenen Fremdleistungen.
Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere
für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen,
Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen,
Satz und Druck, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit
dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen
sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom
Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Korrektur, Produktion, Produktionsüberwachung,
Produktionsleitung und Belegmuster
Die Produktion, -überwachung und -leitung durch die Pfefferkorn
& Friends GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen
und Verträge. Bei Übernahme von Produktionsleistungen
jeglicher Art ist die Pfefferkorn & Friends GmbH berechtigt,
nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen
und entsprechende Anweisungen zu geben. Darüber hinaus hat
der Auftraggeber die Möglichkeit, im Auftrag Produktionsvorgänge
näher oder detailliert zu definieren und nach Absprache mit
der Pfefferkorn & Friends GmbH schriftlich als Bestandteil der
Produktionsleistung zu erklären.
Die Pfefferkorn & Friends GmbH haftet für Fehler nur bei
eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Pfefferkorn & Friends GmbH ist nicht haftbar zu machen für
die Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Equipment
jeglicher Art, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt
wurde, es sei denn, der Pfefferkorn & Friends GmbH ist grobe
Fahrlässigkeit im Umgang nachzuweisen. Die Nachweispflicht
liegt in jedem Falle beim Auftraggeber.
Von allen vervielfältigten und durch die Pfefferkorn &
Friends GmbH erstellten Arbeiten überlässt der Auftraggeber
der Pfefferkorn & Friends GmbH bis zu 10 einwandfreie Exemplare
unentgeltlich. Die Pfefferkorn & Friends GmbH ist berechtigt,
diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Die Pfefferkorn
& Friends GmbH ist ebenfalls dazu berechtigt, Kopien von erstellten
Print- und elektronischen Medien zu Referenz-Zwecken in eigenen
Präsentationen zu verwenden und auch Auftraggeber, wenn schriftlich
nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung
öffentlich zu nennen.
Vor Ausführung von Vervielfältigungen, von durch die
Pfefferkorn & Friends GmbH erstellten Produkten, durch andere
Unternehmen als der Pfefferkorn & Friends GmbH, sind der Agentur
Korrekturmuster vorzulegen.
Der Kunde erhält von der Pfefferkorn & Friends GmbH nach
Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen
Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin
aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen.
Verbesserungen und Änderungen sind der Pfefferkorn & Friends
GmbH umgehend und unter Einhaltung einer Frist von max. 5 Werktagen
anzuzeigen bzw. zuzusenden. Nach Änderung der Vorlage erhält
der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls
zu prüfen und zurück zu senden. Bei einem farbigen Korrekturabzug
sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich
für den Druck. Der Kunde erhält für die Rücksendung
des Korrekturabzuges eine Frist von 5 Werktagen (wenn bei Übersendung
des Korrekturabzuges schriftlich nichts anderes vereinbart wird).
Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei der Pfefferkorn
& Friends GmbH ein, so gilt dieser als fehlerfrei. Die Haftung
für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Kunden.
Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er ebenfalls
für Richtigkeit und Tippfehler.
4.6 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Entwurfsproduktion
Änderungen, so hat er die Möglichkeit, bis zu zwei Änderungsmuster
fertigen zu lassen. Jede weitere Änderung wird mit Mehrkosten
zu Lasten des Kunden nach dem existierenden Agenturpreisspiegel
der Agentur berechnet. Wünscht der Kunde Änderungen am
Reinentwurf/-layout, nachdem er es zuvor als einwandfrei erklärt
hat (mündlich oder schriftlich), so hat er die Mehrkosten zu
tragen. Die Pfefferkorn & Friends GmbH behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten. Statt Wandlung/Minderung behält
sich die Agentur vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen
zu erbringen.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Pfefferkorn
& Friends GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte
er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt
sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
4.7 Liefer- und Abgabetermine
Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten
und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko
der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung),
gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der
Auftraggeber.
Die Pfefferkorn & Friends GmbH ist bestrebt, die vereinbarten
Termine der Auftragsfertigstellung möglichst genau einzuhalten.
Die Agentur haftet nicht für Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten
der im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen Fremdleistungen.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten
werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen
Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig
zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im
erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen
und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige
oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen
bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, können
nicht zum Verzug der Pfefferkorn & Friends GmbH führen.
Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings
erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte,
wenn er der Pfefferkorn & Friends GmbH eine Nachfrist von mindestens
14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines
Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von
Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete
erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen
Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen
zuzüglich weiterer 2 Wochen. Unabwendbare oder unvorhersehbare
Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern
der Agentur - entbinden die Agentur ebenfalls von der Einhaltung
des vereinbarten Liefertermins.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Pfefferkorn &
Friends GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
bleibt davon unberührt.
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5. Preise
Entwürfe, Reinzeichnungen, Reinlayouts, Konzepte, Texte sowie
elektronische Medien bilden zusammen mit der Einräumung der
Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Maßgebend sind
die in dem bestätigten Angebot oder dem Auftrag aufgeführten
Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise
verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
Nimmt der Kunde nach Lieferung der Entwürfe, die Bestandteil
jedes gestalterischen Auftrages sind, keine Nutzungsrechte in Anspruch
bzw. entscheidet sich für einen anderen Anbieter, so ist die
Vergütung für die Entwürfe in jedem Fall zu zahlen.
Die Vergütung entspricht in diesem Falle 50 % der Gesamtleistung
im Bereich Konzept, Gestaltung, Layout sowie Programmierung.
Die Anfertigung von Entwürfen, Produkten und Leistungen, welche
die Pfefferkorn & Friends GmbH für den Auftraggeber erbringt,
sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart ist. Ist für eine Leistung oder Teilleistung
keine Vergütung vereinbart, gilt die nach dem Agenturpreisschlüssel
der Pfefferkorn & Friends GmbH übliche Vergütung.
Vereinbarte Nebenleistungen und von der Pfefferkorn & Friends
GmbH vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten, gehen, soweit
dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden.
Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Schwankungen
von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können
an den Kunden weitergegeben werden.
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6. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei der Abnahme der Leistung, des Produktes
oder des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug binnen 10 Tagen
nach Erhalt von Leistung / Produkt zu zahlen. Eine Rechnung geht
dem Kunden nach Anlieferung/ab Leistungsbereitstellung zu.
Werden die bestellten Arbeiten, Produkte oder Leistungen in Teilen
abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils
bei Abnahme des Produktes/der Leistung fällig.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab 31 Kalendertage)
oder erfordert er von der Pfefferkorn & Friends GmbH hohe finanzielle
Vorleistungen, so erfolgt die Vergütung der Leistungen abschlägig
jeweils zum Monatsende.
Veranstaltungen/Messen/Events werden zu 25 % mit der Auftragserteilung, zu weiteren 50 % drei Wochen und die letzten 25 % zwei Wochen vor Veranstaltungstag fällig.
Bei Zahlungsverzug von genanntem Zahlungsziel sowie darauffolgender
zweifacher Mahnung im Abstand von je 10 Kalendertagen, ist die Pfefferkorn
& Friends GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne
besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen
Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen
der Pfefferkorn & Friends GmbH inkl. aller Forderungen aus dem
letztlich stillgelegtem und aktuellem Vertrag (zu 100 %) gegenüber
dem Kunden sofort in einem Betrag fällig.
Bei Zahlungsverzug des Zahlungszieles (10 Tage) laut Erstrechnung
kann die Pfefferkorn & Friends GmbH einen Liefer-, Leistungs-
und /oder Produktionsstopp verhängen. Ein Bekanntwerden der
Zahlungsunfähigkeit berechtigt Pfefferkorn & Friends GmbH
zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber.
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7. Eigentumsvorbehalt
Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Pfefferkorn & Friends GmbH. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der
Pfefferkorn & Friends GmbH hinweisen und die Pfefferkorn &
Friends GmbH unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen.
Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei
noch nicht beglichener Rechnung darf jedoch erfolgen. Die Einnahmen
des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren
oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages
an die Pfefferkorn & Friends GmbH abgetreten werden.
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8. Haftung
Die Pfefferkorn & Friends GmbH verpflichtet sich, den Auftrag
mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere
auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Arbeitsdaten, firmeninterne
Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Eine Veräußerung
ihr übermittelter Informationen und Unterlagen an Dritte ist
nur nach gesonderter und schriftlicher Genehmigung seitens des Auftraggebers
genehmigt bzw. nur dann zulässig, wenn es die einwandfreie
Ausführung des Auftrages erfordert.
Die Pfefferkorn & Friends GmbH haftet für entstandene
Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein
über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Sofern die Pfefferkorn & Friends GmbH notwendige Fremdleistungen
in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen
der Pfefferkorn & Friends GmbH. Die Pfefferkorn & Friends
GmbH haftet für Ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen
von grober Fahrlässigkeit und für Ihre Verrichtungsgehilfen
nur nach § 831 BGB. Die Versendung der Arbeiten, Leistungen,
Produkte und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des
Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende Person ab- oder
übergeben worden ist. Die Transportgefahr trägt der Kunde
auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige
Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen
(Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend gemacht werden.
Mit der Genehmigung (schriftlicher oder mündlicher Art) durch
den Auftraggeber von Korrekturabzügen, Entwürfen, Reinausführungen,
Reinlayouts, Texten, elektronischen Medien und Konzepten, die die
Pfefferkorn & Friends GmbH dem Auftraggeber zur Kontrolle/ Korrektur
bereitstellt, übernimmt dieser die Verantwortung für die
Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich). Für die vom
Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen,
elektronischen Medien, Konzepte und Produkte entfällt für
die Pfefferkorn & Friends GmbH jede Haftung. Sollte die Pfefferkorn
& Friends GmbH aus der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten
Daten von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch
genommen werden, so erklärt der Auftraggeber schon heute rechtsverbindlich,
die Pfefferkorn & Friends GmbH vollkommen schad- und klaglos
zu halten und sämtliche Kosten nach erster Aufforderung der
Agentur zu ersetzen.
Der Auftraggeber versichert der Pfefferkorn & Friends GmbH,
die Rechte zu besitzen, um sämtliche von ihm zur Verfügung
gestellten Daten (Slogans, Logos, Bilder, Videos, Texte etc.) weltweit,
uneingeschränkt und unbefristet nutzen zu können.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten/Leistungen bemüht
sich die Pfefferkorn & Friends GmbH nach bestem Wissen und unter
Anwendung aktueller Richtlinien und Beschlüsse, entzieht sich
jedoch jeglicher Haftung.
Beanstandungen - gleich welcher Art - sind innerhalb von 5 Werktagen
nach Ablieferung des Werks oder Mitteilung/ Übermittlung/Ausführung
einer Dienstleistung schriftlich bei der Pfefferkorn & Friends
GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk/die Leistung als mangelfrei
angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem
offensichtlichem Mangel, kann die Pfefferkorn & Friends GmbH
zurückweisen. Die Verwendung der mangelhaften Ware darf bis
zur Klärung nicht erfolgen. Bei gerechtfertigter Beanstandung
besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach
Wahl der Pfefferkorn & Friends GmbH, bis zur Höhe des Auftragswertes.
Farbverbindliche Vorlagen bedingen den Einsatz von Auflagenpapier
und Auflagenmaschinen. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit
der gelieferten Ware sowie zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung
auf den Auftraggeber über. Bei farbigen Reproduktionen gelten
geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck
sowie innerhalb des Auflagendrucks als vereinbart bis zu einer Toleranz
von +/- 15 % des Volltondichtewertes. Proofs, Wachsdrucke, Cromaline,
farbige Laserdrucke und andere Simulationen des Druckbildes sind
niemals farbverbindlich. Aufträge mit diesen Vorlagen werden
nach betriebsüblichen Druckstandards verarbeitet.
Bei der Veröffentlichung von Print- und E-Medien (insbesondere
Anzeigenschaltungen, Radiospots, Fernseh- und Kinospots) gehen nach
Auftragsübergabe an das ausführende Unternehmen alle Haftungsfragen
der Pfefferkorn & Friends GmbH hinsichtlich der einwandfreien
Veröffentlichung ebenfalls an dieses Unternehmen über.
Bei nicht einwandfreier oder unterlassener Veröffentlichung
der Medien aufgrund technischer oder organisatorischer Fehler, Fahrlässigkeit
etc. des veröffentlichenden Unternehmens, haftet dieses für
alle daraus resultierenden Forderungen seitens des gegenüber
der Pfefferkorn & Friends GmbH existierenden Auftraggebers.
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9. Erwähnungsanspruch
Die Pfefferkorn & Friends GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln
und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls
auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein
Entgeltanspruch zusteht.
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10. Kundenrücktritt
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher
Zustimmung der Pfefferkorn & Friends GmbH möglich. Ist
die Pfefferkorn & Friends GmbH mit einem Storno einverstanden,
so hat sie das Recht neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen
Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des noch
nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen;
darin sind entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn enthalten.
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11. Copyright
Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren
Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt,
produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright der
Pfefferkorn & Friends GmbH. Die Weiterverwertung der Vorlagen
(z. B. als Werbeanzeige) bedarf der schriftlichen Zustimmung der
Agentur. Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängende
Urheberrechte verbleiben somit bei der Pfefferkorn & Friends
GmbH. Einzig die Nutzungsrechte für den im Auftrag/ Vertrag
bestimmten Zweck gehen an den Auftraggeber über, d. h. je nach
Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche, medienspezifische
und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte
Nutzungsart.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch
nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch
nicht veröffentlicht wurden sind, verbleiben vorbehaltlich
anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
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12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben
alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in
Kraft.
Die AGB der Pfefferkorn & Friends GmbH sind auf ihre sämtlichen
Geschäftsbereiche anzuwenden.
Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Nebenabreden, Änderungen und von dieser AGB abweichende
Vereinbarungen wie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.
Dresden, 1. Dezember 2005
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